In der einen Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen.
Voltaire (1694-1778)

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Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen. Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an. Es gibt im Betrieb angestellte und externe Sicherheitsfachkräfte sowie überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste. Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt.

 

Anforderungen an den Arbeitgeber (ArbSchG §§) Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG §§)
  • Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit
  • Risiko-orientiertes Vorgehen
  • Kontinuierliche Verbesserung
  • Geeignete Organisation
  • Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle Führungsebenen und Tätigkeiten
  • Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten
  • Arbeitgeber unterstützen
  • beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
  • in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit

 

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